Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen der Flemming Dental GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128858, Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg

1 Geltung der Bedingungen

1.1        Lieferungen, Leistungen und Angebote der Flemming Dental GmbH bezüglich Intraoralscannern (nachfolgend „Liefergegenstand“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Flemming Dental GmbH mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.

1.2        Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Flemming Dental GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Flemming Dental GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1        Alle Angebote der Flemming Dental GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Flemming Dental GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

2.2        Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Flemming Dental GmbH und dem Vertragspartner ist das vom Vertragspartner ausgefüllte Bestellformular in der Fassung der Bestellbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieses gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Liefergegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Flemming Dental GmbH vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch das Bestellformular in der Fassung der Bestellbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.3        Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Flemming Dental GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.4        Angaben der Flemming Dental GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie ihre Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.5        Die Flemming Dental GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

3 Preise und Zahlung

3.1        Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO inklusive der Kosten der Versendung innerhalb von Deutschland und Verpackungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2        Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Flemming Dental GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Flemming Dental GmbH (jeweils abzüglich eines eventuell vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3.3        Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Flemming Dental GmbH. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.4        Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5        Die Flemming Dental GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Flemming Dental GmbH durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4 Lieferung und Lieferzeit

4.1        Die Lieferzeit ergibt sich aus den diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen zwischen der Flemming Dental GmbH und dem Vertragspartner. Ihre Einhaltung durch die Flemming Dental GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Vertragspartner alle ihm obliegenden Verpflichtungen oder die Stellung einer Sicherheitsleistung (sofern vereinbart) erfüllt hat. Dies gilt nicht, soweit die Flemming Dental GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

4.2        Die Flemming Dental GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Vertragspartners – vom Vertragspartner eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen der Flemming Dental GmbH gegenüber nicht nachkommt.

4.3        Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Flemming Dental GmbH sobald als möglich mit.

4.4        Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf geliefert wurde oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4.5        Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

4.6        Die Flemming Dental GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Flemming Dental GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Flemming Dental GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Vertragspartner infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Flemming Dental GmbH vom Vertrag zurücktreten.

4.7        Die Flemming Dental GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

(a)         die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

(b)        die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, und

(c)         dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Flemming Dental GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.8        Gerät die Flemming Dental GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung

5.1                  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Flemming Dental GmbH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

5.2        Versandart und Verpackung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen der Flemming Dental GmbH.

5.3        Die Sendung wird von der Flemming Dental GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

6 Gefahrübergang, Abnahme

6.1        Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Flemming Dental GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Vertragspartner liegt, geht die Gefahr von dem Tage an auf den Vertragspartner über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Flemming Dental GmbH dies dem Vertragspartner angezeigt hat.

6.2        Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

(a)         die Lieferung und, sofern der die Flemming Dental GmbH auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

(b)        die Flemming Dental GmbH dies dem Vertragspartner unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 6 (3) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

(c)         seit der Lieferung oder Installation 10 Werktage vergangen sind oder der Vertragspartner mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage vergangen sind und

(d)        der Vertragspartner die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Flemming Dental GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

7 Gewährleistung, Sachmängel

7.1        Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Flemming Dental GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

7.2        Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Vertragspartner oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter­suchung erkennbar gewesen wären, als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Flemming Dental GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Vertragspartner genehmigt, wenn die Mängelrüge der Flemming Dental GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Vertragspartner bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Im Fall einer Mängelrüge ist die Flemming Dental GmbH oder ein von ihr ausgewählter Dritter berechtigt den beanstandeten Liefergegenstand an dessen Belegenheitsort zu untersuchen. Auf Verlangen des Vertragspartners ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Flemming Dental GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Flemming Dental GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.3        Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Flemming Dental GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.4        Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Flemming Dental GmbH, kann der Vertragspartner unter den in Ziffer 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7.5        Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Flemming Dental GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird sie nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Vertragspartners geltend machen oder an den Vertragspartner abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Flemming Dental GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die Flemming Dental GmbH gehemmt.

7.6        Die Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner ohne Zustimmung der Flemming Dental GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert werden. In jedem Fall hat der Vertragspartner die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.7        Eine im Einzelfall mit dem Vertragspartner vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

7.8        Wartungen sowie die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Kontrollen sind in den [gesetzlich] vorgeschriebenen Zeitintervallen auf Kosten des Vertragspartners durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Vertragspartner die sicherheitstechnischen Kontrollen nicht nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung vornehmen erlöschen sämtlich der Flemming Dental GmbH gegenüber bestehenden Gewährleistungsansprüche.

8 Schutzrechte

8.1        Die Flemming Dental GmbH steht nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

8.2        In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Flemming Dental GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Vertragspartner durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt der Flemming Dental GmbH dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

8.3        Bei Rechtsverletzungen durch von der Flemming Dental GmbH gelieferte Produkte anderer Hersteller wird diese nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Vertragspartners geltend machen oder an den Vertragspartner abtreten. Ansprüche gegen die Flemming Dental GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

9 Softwarenutzung, Lizenzvereinbarung, besondere Vertragsbedingungen für den Verkauf von Software

9.1        Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die überlassene Software zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die Nutzung an einem Arbeitsplatz beschränkt, sofern nicht die Parteien eine Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen vereinbart haben. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Rechte an der Software auf Dritte zu übertragen oder Dritten Rechte an der Software einzuräumen.

9.2        Der Vertragspartner hat vor Vertragsabschluss geprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

9.3        Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der Flemming Dental GmbH.

9.4        Der Vertragspartner erklärt sich mit den in Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Lieferbedingungen aufgeführten Allgemeinen Lizenzbedingungen des Lizenzgebers, der 3Shape TRIOS A/S, einverstanden und verpflichtet sich die darin aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

9.5        Die Software ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Flemming Dental GmbH dem Vertragspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Flemming Dental GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Flemming Dental GmbH entsprechende Verwertungsrechte.

9.6        Dem Vertragspartner ist bekannt, dass jede Software mit einer Sicherheitsvorrichtung („Dongle“) ausgestattet sein kann. Der Vertragspartner muss den Dongle in einen USB-Anschluss des PCs stecken, um die Software starten und nutzen zu können. Die Sicherheitsvorrichtung sorgt dafür, dass eine Benutzung der Software durch den Vertragspartner nur erfolgen kann, wenn die vereinbarten Lizenzgebühren an den Lizenzgeber gezahlt wurden. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Lizenz eine Laufzeit von einem Jahr.

9.7        Der Vertragspartner darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Vertragspartner darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen sicher verwahrt werden und, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original Datenträgers oder der online übertragenen Fassung der Software versehen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Flemming Dental GmbH zu verändern. Er verpflichtet sich, die Software und diesbezügliche Dokumentationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Flemming Dental GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweise Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Vertragspartners.

9.8        Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der Flemming Dental GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

9.9        Die Flemming Dental GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Vertragspartner keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Flemming Dental GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Vertragspartner nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

9.10      Der Vertragspartner unterrichtet die Flemming Dental GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Die Flemming Dental GmbH unterstützt den Vertragspartner bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

9.11      Der Vertragspartner unterstützt die Flemming Dental GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Flemming Dental GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Flemming Dental GmbH kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Flemming Dental GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Vertragspartner hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Flemming Dental GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.

9.12     Die Flemming Dental GmbH kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Vertragspartner die Mängelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner. § 254 BGB gilt entsprechend.

10 Haftung

10.1      Die Haftung der Flemming Dental GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 beschränkt.

10.2      Die Flemming Dental GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertragspartners oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

10.3      Soweit die Flemming Dental GmbH gemäß Ziffer 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Flemming Dental GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Lieferbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

10.4      Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Flemming Dental GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.5      Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Flemming Dental GmbH.

10.6      Soweit die Flemming Dental GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.7      Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Haftung der Flemming Dental GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1      Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Flemming Dental GmbH gegen den Vertragspartner aus der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung über den Liefergegenstand.

11.2      Der von der Flemming Dental GmbH gelieferte Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen ihr Eigentum.

11.3      Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziffer 11.7) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

11.4      Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an die Flemming Dental GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle des Liefergegenstandes treten oder sonst hinsichtlich des Vertragsgegenstandes entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Flemming Dental GmbH ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an die Flemming Dental GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Flemming Dental GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

11.5      Greifen Dritte auf den Liefergegenstand zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Vertragspartner diese Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum der Flemming Dental GmbH hinweisen und diese darüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.

11.6      Die Flemming Dental GmbH wird den Liefergegenstand sowie die an seine Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit sein Wert die Höhe der gesicherten Kaufpreisforderung um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei der Flemming Dental GmbH.

11.7      Tritt die Flemming Dental GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, den Liefergegenstand heraus zu verlangen.

12 Schlussbestimmungen

12.1      Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl der Flemming Dental GmbH die Freie und Hansestadt Hamburg oder der Sitz des Vertragspartners. Für Klagen gegen die Flemming Dental GmbH ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.2      Die Beziehungen zwischen der Flemming Dental GmbH und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

12.3      Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:
Der Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass die Flemming Dental GmbH Daten aus dem Vertrags nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
Stand: 01. Februar 2017

Anlage 1: Allgemeine Lizenzbedingungen der 3Shape TRIOS A/S